Die neue Verpackungsverordung in Österreich und Ressourcenmanagment bei ExtremeLine
Der Schutz der Umwelt spielt für ExtremeLine eine große Rolle. Sind wir uns doch der Verantwortung bewusst, die wir täglich gegenüber dem Ökosystem auf der Erde haben. Aber nicht nur das Ökosystem steht bei unseren Umweltschutzmaßnahmen im Vordergrund, sondern auch die damit verbunden Gesetze und Regelungen, welche wir für den aktiven Schutz einhalten. Dies ist außerdem ein großer Vorteil für Sie als ExtremeLine Händler!
Da wir die Gebühren für Verpackung und Entsorgung bereits in Österreich und Deutschland zahlen, brauchen Sie dies nicht mehr zu tun! Das ist für Sie als unser Partner/ Händler nicht nur ein Vorteil, sondern auch eine besondere Leistung von uns! Hinzu kommt, dass wir mit unserer transparenten Wertschöpfungskette auch für weitere und zukünftige Änderungen bestens gerüstet sind!
Österreichische Verpackungsverordnung 2023
Zum Jahresbeginn 2023 haben sich in Österreich die Verpackungsverordnung gravierend geändert, welche nicht nur, aber vor allem die Onlinehändler betrifft. Trotz der einheitlichen EU – Binnenmarkts gibt es beim Handel mit Österreich oder anderen EU Mitgliedsstaaten spezifische Verpackung- und Abfallvorschriften. Hier ein kleiner Überblick zu den Veränderungen:
B2C: Verpackungsbevollmächtigten benennen
Vor allem Onlinehändler werden ab Januar 2023 verpackte Ware nicht mehr an private Endverbraucher in Österreich liefern können, ohne einen Bevollmächtigten für Verpackungen zu bestellen. Der Bevollmächtigte muss die Verpackungen und Mengen bei der Behörde melden und übernimmt für den Versandhändler künftig sämtliche verpackungsrechtlichen Verpflichtungen in Österreich. Das Gleiche gilt für Unternehmen ohne Sitz in Österreich, ein Betrieb, der an österreichische Firmenkunden (B2B) liefert und für diese die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen wollen: Der Exporteur kann einen Bevollmächtigten bestellen und diese Vorleistung als Verkaufsargument einsetzen.
Gebühren und Meldepflichten
Mit der Verpackungsverordnung werden außerdem Meldepflichten eingeführt. Die Bestellung eines Bevollmächtigten ist bei Geschäften mit Konsumenten (B2C) künftig Pflicht, bei B2B optional. Auch die Deutsche Handelskammer in Österreich mit Sitz in Wien kann die Dienstleistung des Bevollmächtigten für eine jährliche Pauschale übernehmen.
Onlinemarktplätze werden Nachweis fordern
Sagen wir es so, es wird ein weiterer bürokratischer Aufwand. Ein Aufwand, den sie aber erfüllen müssen, sonst drohen Strafzahlungen. Zudem werden in Zukunft Onlinemarktplätze sicherstellen müssen, dass die Unternehmen auf ihren Plattformen diese neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten. Sie werden Händler ausschließen, die dies nicht nachweisen können. Auch Frankreich hat beispielsweise für den B2C-Handel viele Vorgaben – nicht nur für Verpackungen. Kürzlich wurden hier Meldepflichten für das Inverkehrbringen von Spielzeugen, Sportartikeln sowie Garten- und Heimwerkerartikeln eingeführt.
Gelebte Nachhaltigkeit und Ressourcenmanagment bei ExtremeLine
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Mülltrennung ist ökologisch sinnvoll und kann Ressourcen schützen. Für die Produktion und das Recycling von Verpackungen sind Rohstoffe und Energie nötig. So sind wir unter anderem bei mehreren Recycling-Organisationen Mitglied und führen unsere verpflichtenden Abgaben für Altgeräte und Verpackung ab. Im Gegensatz zu vielen China Produkten halten wir uns an Verordnungen und sorgen so für einen weiteren Nachhaltigkeitseffekt. Altgeräterücknahme sowie die Kartonagen und Verpackungsmittel werden in unserem Unternehmen geregelt. So sind wir Mitglied bei verschiedenen Organisationen wie: ARA Altstoff Recycling Österreich, ERA Elektro Recycling Österreich, Stiftung ear Elektro-Altgeräte-Register Deutschland, WEEE Waste of Electrical and Electronic Equipmen.
Wie wir nachhaltig mit Ressourcen umgehen
Denn im Hinblick auf den Klimawandel und die Umweltzerstörung verpflichten wir uns zur Einhaltung strengster Vorgaben. Insbesondere dann, wenn wir die Steigerung der Lebensqualität und eine Verminderung des Ressourcenverbrauchs gemeinsam betrachten, spielen Produktinnovationen und Produktqualität eine wesentliche Rolle. Unsere Produkte sind daher ein wichtiger Ansatzpunkt und Hebel zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Sie sollen Kunden und Verbrauchern mehr Wert und bessere Leistungen bieten. Gezielt entwickeln wir unsere Produkte weiter, um sie ökologischer und nachhaltiger zu machen.
Qualität statt Quantität
Dabei ist die hohe Qualität ein exklusives Versprechen, das wir unseren Kunden geben. In unserem Unternehmensleitbild ist eine 100% Warenausgangskontrolle verankert. Sämtliche elektronischen Produkte besitzen Seriennummern, mit deren Hilfe wir die Rückverfolgung der Einzelteile gewährleisten können.
Wertstofftrennung in der Produktion
Die betriebliche Wertstofftrennung erfolgt nach den Vorgaben eines großen regionalen und zertifizierten Entsorgers. So trennen wir unsere Rohstoffe, wie Aluminium, Stahl, Edelstahl, Kupfer in Feststoffe und Spänen sortenrein. Dadurch gewährleisten wir eine spätere Zuführung der Wertstoffkette.
Transparenz bei Lieferanten und Lieferkette:
Unsere Wertschöpfungskette geht über die Entwicklung, die Produktion und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen hinaus. Sie umfasst auch alle vor- und nachgelagerten Prozesse inklusive der Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen für unsere Unternehmensbereiche. Unsere Lieferanten befinden sich fast ausschließlich in Europa. Bei ausgewählten Produktteilen der Elektronik, greifen wir auf zertifizierte Lieferanten in China zurück, die unseren Anspruch auf Nachhaltigkeit erfüllen und mittragen.
Falls Sie hierzu oder über Nachhaltigkeit bei ExtremeLine noch mehr erfahren wollen, schauen Sie doch mal bei unserem Nachhaltigkeitsbericht vorbei!